Bedarfsermittlung für die Kindertagesbetreuung durch eine webbasierte Anwendung standardisieren

Weichenstellung für ein bedarfsgerechtes Angebot an frühkindlicher Bildung, Erziehung und Förderung in Kita oder Tagespflege

Projekttitel:

Bedarfsermittlung für die Kindertagesbetreuung durch eine webbasierte Anwendung standardisieren
Weichenstellung für ein bedarfsgerechtes Angebot an frühkindlicher Bildung, Erziehung und Förderung in Kita oder Tagespflege.

Kurzbeschreibung:

Es wird eine webbasierte Anwendung entwickelt, die im Rahmen der Jugendhilfeplanung als Instrument zur Bedarfsermittlung eingesetzt und ebenso wie Kibzi.web in allen Jugendamtsbezirken verwendet wird.

Die Erziehungsberechtigten erhalten mit der Geburt eines jeden Kindes die Zugangsberechtigung zu dieser Anwendung und melden unkompliziert den zukünftigen oder aktuellen Betreuungsbedarf an das zuständige Jugendamt.

Dabei können sie angeben, ab welchem Zeitpunkt eine Betreuung benötigt wird, ob die Betreuung in Kita oder Tagespflege bevorzugt wird, welcher Betreuungsumfang und welche Betreuungszeiten gewünscht werden. Gleichzeitig wird abgefragt, woraus sich der Bedarf für die angegebenen Betreuungszeiten ableiten lässt (Erwerbstätigkeit, Ausbildung, Pflege von Angehörigen, besondere Belastungen usw.).

Auf Grundlage dieser Daten werden die zur Befriedigung des Bedarfs notwendigen Vorhaben geplant und umgesetzt.

Übergeordnetes Ziel:

Bedarfsgerechte Kindertagesbetreuung bedeutet:

  • Chancengerechtigkeit für die Entwicklung aller Kinder in NRW für eine zukunftsfähige Gesellschaft
  • Höhere Qualität in der Betreuung (weniger Überbelegungen bei ausreichender Anzahl von Plätzen, kind- und familienfreundlichere Betreuungsumfänge/-zeiten)
  • Vereinbarkeit von Familie, Sorgearbeit, Beruf und Ehrenamt

Voraussetzungen:

Chancen: Durch ein standardisiertes Verfahren zur Bedarfsermittlung wird in jedem Jugendamtsbezirk sichergestellt, dass der realistische Bedarf erhoben wird. Die öffentlichen Träger der Jugendhilfe erhalten validere Daten für die Anpassung des Betreuungsbedarfs und zur Ausbauplanung. Auf dieser Grundlage wird das Angebot den Bedarfen angepasst und letztendlich werden mehr Betreuungsplätze in Kita und Tagespflege hergestellt und die Betreuungsumfänge/-zeiten den Bedürfnissen der Kinder und Familien angepasst.

Schwachstellen/Angriffspunkte: Kommunale Selbstverwaltung, Etablierung bei den Jugendamtsbezirken und Erziehungsberechtigten, Fachkräftemangel, Mangel an Grundstücken für neue Kitas. Wenn konkrete Daten zum Bedarf erhoben werden, sind die Kreise/Kommunen dazu gezwungen, tätig zu werden. Dies führt in den Kommunen zu erhöhtem Kostenaufwand und wird bei finanzschwachen Kommunen auf Widerstand treffen. Einige Kommunen haben bereits eigene Strategien zur Bedarfsermittlung und sehen wahrscheinlich keine Notwendigkeit für Veränderungen.

Politisches Potenzial:

„Endlich bedarfsgerechte Betreuung sicherstellen.“ Durch die Pandemie wurde überdeutlich, wie systemrelevant die Kindertagesbetreuung im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe ist. Nach Jahren des Platzmangels und der unflexiblen Betreuungszeiten setzen sich BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN dafür ein, dass dieser Zustand endlich der Vergangenheit angehört. Der Einsatz für Kinder und Familien durch BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN auf kommunaler und Landesebene wird sich in Wähler*innenstimmen niederschlagen.

Wie wird das Projekt konkret umgesetzt (verwaltungstechnisch, rechtlich, finanziell, zeitlich)?

Die oberste Landesjugendbehörde (derzeit MKFFI) beauftragt nach Ausschreibung ein Unternehmen mit der Entwicklung einer Anwendung zur „digitalen Bedarfsermittlung“ und stellt die entsprechenden Landesmittel zur Verfügung. Über die Landesjugendämter werden Schulungen der Nutzer*innen (Jugendämter) durchgeführt. Kosten für Entwicklung und Fortbildung ca. 500.000 Euro. Fortlaufende Pflege und ggf. Fortentwicklung über einen Supportvertrag pro Jahr ca. 50.000 Euro

Nach einer Übergangszeit von ca. 2 Jahren wird die Nutzung der Anwendung per Durchführungsverordnung zum KiBiz verpflichtend für alle Jugendamtsbezirke.

Erläuterungen, Ergänzungen, Studien etc.

Trotz Einführung des Rechtsanspruches auf frühkindliche Bildung, Erziehung und Betreuung in Kita oder Tagespflege ab dem ersten vollendeten Lebensjahr im Jahr 2013 hängt es vom Wohnort ab, ob ausreichend Betreuungsplätze vorhanden sind und bedarfsgerechte Betreuungsumfänge und -zeiten angeboten werden. Am 1.3.2020 lag die Betreuungsquote in NRW im U3-Bereich bei 26 % und 59,6 % (nur Ein- und Zweijährige), im Ü3-Bereich bei 91,1 %1. Der Bedarf in NRW liegt bei 59 % und 84 %2, im Ü3-Bereich bei 97,2 %3. Allein im U3-Bereich fehlen knapp 100.000 Betreuungsplätze in NRW4. Die Betreuungszeiten in Kitas sind meist unflexibel und zu oft nicht bedarfsdeckend (z. B. „35 Stunden geteilt“)5

Nach § 24 SGB VIII hat jedes Kind ab dem ersten vollendeten Lebensjahr einen uneingeschränkten Anspruch gegenüber dem öffentlichen Träger der Jugendhilfe auf Förderung in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege. § 80 des SGB VIII verpflichtet zur Jugendhilfeplanung, die die Feststellung des Bestandes an Einrichtungen und Diensten, die Ermittlung des Bedarfes und die Deckung des Bedarfes beinhaltet. Durch die Revision des Kinderbildungsgesetzes wurde mit dem neuen § 4 „Bedarfsplanung und Bedarfsermittlung“ der besondere Stellenwert der Jugendhilfeplanung hervorgehoben, ein standardisiertes Verfahren ist bisher jedoch nicht vorgesehen6,7.
Die Jugendämter erheben die Bedarfe vor Ort sehr unterschiedlich und teilweise werden die Wünsche, Bedürfnisse und Interessen der Familien nicht ausreichend berücksichtigt.
Seit mehreren Jahren wird in Nordrhein- Westfalen die webbasierte Anwendung „Kibiz.web“ von Einrichtungen, Trägern und Jugendämtern genutzt. Bei KiBiz.web handelt es eine E-Government-Umsetzung von „KiBiz“, dem Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern8. Das vorgeschlagene Projekt bedeutet analog eine Umsetzung des § 80 SGB VIII Abs. (1) Satz 2 und § 4 KiBiz, um die öffentlichen Träger der Jugendhilfe darin zu unterstützen, größtmögliche Sicherheit hinsichtlich Bedarfs- und Ausbauplanung zu erhalten.

1https://www.it.nrw/sites/default/files/atoms/files/268_20.pdf
2https://www.dji.de/fileadmin/user_upload/dasdji/themen/Kinderbetreuung/DJI-Kinderbetreuungsreport_2020_U3-U6-Kinder_Studie1.pdf.pdf
3https://www.bmfsfj.de/resource/blob/156672/aba616b5c3fc1cb9bd52e41aec73d246/kindertagesbetreuung-kompakt-ausbaustand-und-bedarf-2019-ausgabe05a-data.pdf
4https://www.iwkoeln.de/presse/pressemitteilungen/beitrag/wido-geis-thoene-in-deutschland-fehlen-immer-mehr-betreuungsplaetze.html
5https://www.bmfsfj.de/blob/jump/156672/kindertagesbetreuung-kompakt-ausbaustand-und-bedarf-2019-ausgabe05a-data.pdf
6https://www1.wdr.de/nachrichten/landespolitik/u-drei-betreuung-nrw-100.html
7https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_detail?sg=0&menu=0&bes_id=41629&anw_nr=2&aufgehoben=N&det_id=448185
8https://www.kibiz.web.nrw.de/public/download/Handbuch_KiBiz.web.pdf



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