Herrn
Oberbürgermeister
Uwe Richrath
Friedrich-Ebert-Platz 1

51373 Leverkusen     

 

Änderungsantrag zum Haushalt 2019


22. November 2018

Sehr geehrter Herr Richrath,

 

bitte setzen Sie den folgenden Änderungsantrag zum Haushalt 2019 auf die Tagesordnung der entsprechenden Gremien des Rates.

 

1. Die Stadt Leverkusen legt ein Förderprogramm zur Dach-, Fassaden- und Innenhofbegrünung auf. Dafür werden im Haushalt 2019 100 tsd € bereitgestellt.    

2. Die Stadt Leverkusen untersucht ihren Gebäudebestand hinsichtlich der Eignung für  Dach- und Fassadenbegrünungen, erarbeitet dazu ein Begrünungskonzept und setzt dieses sukzessive um. Sie überprüft ferner, welche städt. Flächen entsiegelt und bepflanzt werden können. Dafür werden 50 tsd € bereitgestellt.

3. Für die Pflanzung von Bäumen an stark befahrenen Straßen werden zusätzlich
50 tsd € zur Verfügung gestellt.

4. Die Stelle einer/eines Fahrradbeauftragten (Umfang: 30 Wochenstunden) wird eingerichtet.

5. Zwei unbefristete Vollzeitstellen zur Überwachung der in B-Plänen festgelegten Pflanzgebote werden eingerichtet.  

6. Die kommunalen Zuschüsse für freie Träger mit Einrichtungen im Bereich der Offenen Kinder- und Jugendarbeit werden um 100 tsd € erhöht.

Begründung:
zu 1. u.2.
Begrünungen bereichern das Stadtbild und verbessern insgesamt das Wohnumfeld.
Die Stadt Köln hat das Programm „Grün hoch 3 – Dächer-Fassaden-Höfe“ mit einem Fördervolumen von rund drei Mio. € für die nächsten fünf Jahre aufgelegt.
Es ist speziell für Stadteile vorgesehen, die im besonderen Maße von sommerlicher Hitzeentwicklung betroffen sind. Das Kölner Förderprogramm könnte Leverkusen konzeptionell als Orientierung dienen.  

zu 3.
Baumpflanzungen an stark befahrenen Straßen tragen dazu bei, die Stickoxidbelastung und damit die gesundheitliche Gefährdung der Anwohner*innen zu reduzieren.

zu 4.
Weitgehende Einigkeit besteht, dass der  Stellenwert der Fahrradnutzung als Alternative zum motorisierten Individualverkehr erhöht werden soll. Um dies zu gewährleisten, ist eine Stelle einzurichten, die ausschließlich Verbesserung und Förderung des Radverkehrs zum Inhalt hat.

zu 5.
Häufig werden in B-Plänen festgelegte Pflanzvorgaben nicht eingehalten. Dies bleibt jedoch in der Regel folgenlos, da die Bauaufsicht nicht über ausreichende personelle Kapazitäten für entsprechende Kontrollgänge verfügt.  

zu 6.
Ein erhöhter Zuschussbedarf der freien Träger ist angesichts gestiegener Personal- und Sachkosten nachvollziehbar. 

Mit freundlichen Grüßen
  Roswitha Arnold
    Stefan Baake

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