Gemeinsamer Antrag: Fördermittel für Schloss Morsbroich

Wenn Eltern und Politiker im Stuhlkreis diskutieren

 

 Herrn

Oberbürgermeister

Uwe Richrath

Friedrich-Ebert-Platz 1

51373 Leverkusen

Leverkusen, den 25.10.2018

Bundesprogramm "Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städte-baus" - Projektaufruf 2018/2019

Projekt „Zukunftssicherung von Schloss Morsbroich Leverkusen“

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

wir bitten Sie wegen besonderer Dringlichkeit folgenden Antrag auf die Tagesordnung der kommenden Sitzung des Rates am 29.10.2018 zu setzen:

Beschlussentwurf

1. Der Rat beschließt, dem Projektaufruf 2018/2019 des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit zu folgen und sich um die Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus mit dem Projekt „Zukunftssicherung von Schloss Morsbroich Leverkusen“ mit den beiden Modulen „Erneuerung des Schlossparks Morsbroich“ und „Zubau“ zu bewerben.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechend den Fördervoraussetzungen zu Phase 1 eine begründete „Projektskizze“ fristgerecht zum 30.11.2018 (easy-Online) und 04.12.2018 in Schriftform einzureichen.

3. Für die Umsetzung des Parkprojektes Schloss Morsbroich entsprechend dem Zukunftskonzept des Museumsvereins Morsbroich sind Änderungen des Flächennutzungsplanes und des Landschaftsplanes im Bereich Schloss Morsbroich (Zufahrt und Stellplätze) erforderlich.

Die Verwaltung wird aufgefordert, unverzüglich diese Änderungen mit dem Ziel einer alsbaldigen Entscheidung durch den Rat auf den Weg zu bringen.

Begründung

Die Bundesregierung stellt im Jahr 2019 erneut Haushaltsmittel für die Fortführung des Bundesprogramms zur Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städte-baus bereit.

Mit diesem Investitionsprogramm sollen investive sowie konzeptionelle Projekte mit besonderer nationaler bzw. internationaler Wahrnehmbarkeit, mit sehr hoher fachlicher Qualität, mit überdurchschnittlichem Investitionsvolumen oder mit hohem Innovationspotenzial gefördert werden.

Kommunen sind aufgerufen, bis zum 30. November 2018 geeignete Projekte beim Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) einzureichen.

Der Rat der Stadt Leverkusen hat am 26.02.2018 mit der Vorlage 2018/2063 die Umsetzung des vom Museumverein Morsbroich entwickelten „Standortkonzept für die Zukunfts-sicherung von Schloss Morsbroich in Leverkusen“ beschlossen.

Unter Punkt 7 der Vorlage wird ausgeführt: „Der Oberbürgermeister wird beauftragt, gemeinsam mit dem Museumsverein die Finanzierung der Umsetzung des Konzepts – investiv und konsumtiv – weitestgehend über Drittmittel außerhalb des städtischen Haushalts sicherzustellen.“

Der Museumsverein Morsbroich hat sich in seinem Schreiben vom 23.10.2018 dringlich an den Oberbürgermeister als Vorsitzenden des Rates und Chef der Verwaltung gewandt und angemahnt, dem Projektaufruf des Bundes 2018/2019 – Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus zu folgen.

Der Museumsverein hat auf die besondere Förderung (bis zu 90 %) von Kommunen in Haushaltsnotlage wie Leverkusen verwiesen.

Der Museumsverein hat die Bewerbung umfänglich begründet. Darauf soll an dieser Stelle ausdrücklich verwiesen werden, der Inhalt des Schreibens des Museumsvereins vom

23.10.2018 ist als Teil der Begründung zum o.g. Beschlussentwurf zu betrachten. Das Schreiben des Museumsvereins ist als Anlage mit begründender Bestandteil dieses Beschlussentwurfes.

Der Museumsverein hat auch eine treffende Vorgehensweise vorgeschlagen und zugesichert, „bei der Zusammenstellung der Förderunterlagen in der ersten Phase behilflich zu sein“.

Die erste Phase bedeutet die Einreichung einer Projektskizze mit Frist vom 30.11.2018 (easy-Online) bzw. 04.12.2018 als unterschriebene Projektskizze in Schriftform beim Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) und beim Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen (MHKBG NRW).

Die durch die Expertenjury empfohlenen und vom BMI ausgewählten Förderkommunen werden zu Beginn der 2. Phase durch das BBSR aufgefordert, einen entsprechenden Zuwendungsantrag für die Förderung ihres Projektes zu stellen. Das weitere Antragsverfahren orientiert sich in seinem Ablauf an den in der Richtlinie für Zuwendungsbaumaßnahmen (RZBau2) benannten Verfahrensschritten.

Die Dringlichkeit eines entsprechenden Ratsbeschlusses in der Sitzung des Rates am 29.10.2018 ist durch die Einreichungsfristen von 30.11.2018 (easy-Online) und 04.12.2018 in Schriftform gegeben, um in die mögliche Förderung in 2019 aufgenommen zu werden.

Freundliche Grüße

Stefan Hebbel (CDU-Fraktionsvorsitzender)

Bernhard Marewski (Bürgermeister, CDU)

Roswitha Arnold (Fraktionsvorsitzende Bündnis 90/Die Grünen)

Markus Pott (Fraktionsvorsitzender Opladen plus)

Dr. Monika Ballin-Meyer-Ahrens (Vorsitzende FDP-Ratsgruppe)

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