Wiederbesetzung der Stelle des Museumsdirektors

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Richrath,

wir bitten Sie folgenden Antrag auf die Tagesordnung der zuständigen Gremien setzen zu lassen:


1. Die Stelle des Museumsdirektors Morsbroich wird in gleicher Funktion und ohne Personaleinsparung wiederbesetzt.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, unverzüglich das Aufgaben- und Anforderungsprofil für eine bundesweite Ausschreibung festzulegen und damit das Stellenbesetzungsverfahren einzuleiten. Zur Begleitung und zur Auswahl wird eine Findungskommission, bestehend aus VertreterInnen aus Verwaltung und Politik eingerichtet. Ziel ist eine Stellenbesetzung Anfang 2019.

3. Die in der Stellungnahme des Oberbürgermeisters vom 12.04.2018 genannten „finanziellen Dimensionen“ werden der KSL aus dem Kernhaushalt erstattet.

Begründung

In der Sitzung des Kulturausschusses am 17.04. informierte Herr Beigeordneter Adomat darüber, dass die Verwaltungsspitze eine Wiederbesetzung der Stelle qua Ausschreibung nicht ins Auge fassen würde, sondern eine „In-House“ vornehmen wolle. Dies geschehe mit Hinweis auf die Empfehlung des neuen Museumskonzeptes, das den Wegfall einer Kuratorenstelle vorsehe. Im Übrigen verwies er auf die Qualifikationen und Kompetenzen des nunmehr amtierenden Direktors und der weiteren Kuratorin, mit denen der Museumsbetrieb in der gewohnten Qualität weitergeführt werden könne. Weiterhin verwies Herr Beigeordneter Adomat auf die von der Politik beschlossene Stelle eines „Eventmanagers“, der die personellen Ressourcen des Museums erweitern würde.

Unsere Fraktion stellt hierzu fest:

1. Die Aufgaben der Direktorin/des Direktors umfassen neben der Vertretung nach Außen und der Führungsverantwortung vor allem die strategische, inhaltliche und museologische (Weiter-) Entwicklung des Museums, der Akquisition von Förder- und Drittmitteln, die Vernetzung mit Museen, Forschungs- und Bildungseinrichtungen.  Der Besetzung des Museumsdirektoriats  und des Verfahrens hierzu kommen gerade in der jetzigen Situation besondere Bedeutung zu, da es neben der Umsetzung des neuen Museumskonzeptes sowie der Ausstellungs- und Bestandstätigkeiten darum geht, die Beschädigung des Museums durch die Spardiskussion der vergangenen Jahre nicht auch noch weiterzuführen.

Dieser Anspruch verlangt,  aus einer Auswahl die Beste bzw. den Besten für das Museum Morsbroich zu gewinnen; mögliche interne Bewerbungen sind im Rahmen einer Stellenausschreibung ausdrücklich gewünscht.

Das neue Museumskonzept beinhaltet auch mitnichten die Empfehlung zur Streichung einer Kuratorenstelle. In Teil V des Konzeptes werden von den Verfassern Empfehlungen und Überlegungen zum Personalaufwand gemacht. Dabei regen diese an, „im Falle einer Vakanz bei den wissenschaftlichen Mitarbeitern statt einer unbefristeten Wiederbesetzung… projekt- bzw. ausstellungsbezogene befristete Verträge zu prüfen“.

Eine Entscheidung hierüber steht jedoch zum jetzigen Zeitpunkt nicht an, da die getroffene Anregung inhaltlich und zeitlich mit der Realisierung einer neuen Ausstellungskonzeption verbunden ist.

Ebenfalls gibt das Museumskonzept keinen Hinweis darauf, die unterschiedlichen Funktionen im Museum bis zur Unkenntlichkeit zu vermischen. Vielmehr heben die Feststellungen und Empfehlungen des Museumskonzeptes darauf ab, die Funktion des Eventmanagers der Säule „Veranstaltungsmanagement“ und nicht dem Direktor zuzuordnen. Auch ist die Reputation des Hauses unmittelbar und untrennbar mit der Funktion des Direktors/der Direktorin verknüpft und kann auf keinen Fall mit der Einstellung eines „Eventmanagers“ kompensiert werden.

Überdies liegt das gem. Ratsbeschluss vom 26.02.  geforderte Umsetzungskonzept der im Gutachten gegebenen Empfehlungen und Vorschläge noch nicht dem Rat vor. Die Entscheidung des Oberbürgermeisters und des Kulturdezernenten, einzelne Punkte des Gutachtens ohne Gewichtung im Gesamtzusammenhang im Vorfeld zu realisieren, entspricht nicht der gewünschten Vorgehensweise.  

Das offensichtliche Vorhaben der Verwaltungsspitze, den Weggang des bisherigen Museumsdirektors zum Anlass zu nehmen, den Personalbestand auszudünnen, läuft der gewünschten Profilierung von Museum und Schlossareal zuwider.

 

2. Unwidersprochen gehört zu den unmittelbaren Aufgaben des Oberbürgermeisters die Regelung von Personalangelegenheiten des städtischen Führungspersonals; hierzu zählt auch die Gestaltung von Aufhebungsverträgen. Im Falle des Museums ist diese Gestaltung mithin der Zuständigkeit des Eigenbetriebs KSL entzogen. Dieser Logik folgend, sind finanzielle Auswirkungen auch nicht der KSL zuzuschreiben, sondern gehören in die Zuständigkeit des Kernhaushaltes.

Weitere Begründung mündlich.

     Mit freundlichen Grüßen

Roswitha Arnold, Vorsitzende des Betriebsausschusses KulturStadtLev
Martin Keil, Mitglied im Betriebsausschuss KulturStadtLev

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