Antrag: Wohnraum für Menschen mit besonderen Schwierigkeiten bei der Wohnungssuche

Herrn
Oberbürgermeister
Uwe Richrath
Rathaus
Friedrich-Ebert-Platz 1

51373 Leverkusen

Wohnraum für Menschen mit besonderen Schwierigkeiten bei der Wohnungssuche

 

1. Februar 2018

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Richrath,

wir bitten Sie folgenden Antrag auf die Tagesordnung des Sozialausschusses und evtl. weiterer zuständiger Gremien setzen zu lassen:

Zur Verbesserung der Probleme von Menschen mit besonderen Schwierigkeiten bei der Wohnungssuche wird folgende Möglichkeit geprüft:
Abschluss von Kooperationsvereinbarungen mit der WGL und weiteren Wohnungsgesellschaften zur Schaffung eines geschützten Marktsegments. Es wird geprüft, welche Bestandteile des in Berlin praktizierten Modells übernommen werden können.

Begründung:

Die grundsätzlichen Probleme auf dem Wohnungsmarkt sind bekannt. Sie betreffen inzwischen die Mehrzahl der Großstädte. Siehe zur Leverkusener Situation auch die Mitteilung in zdA Rat Nr. 10 vom 22.12.2016: Darstellung der Träger des ambulant betreuten Wohnens: ….“kaum Chancen haben, auf dem Leverkusener Wohnungsmarkt Wohnungen zu finden“....
Unsere Stadt versucht ihr Möglichstes, vor allem durch Neubau mit einem angemessenen Anteil mit sozialem Wohnungsbau.

Besonders schwierig und teilweise finanziell nachteilig für die öffentliche Hand ist es, wenn bei Heimbewohnern eine Verselbständigung möglich wäre, dieses aber an einer fehlenden Wohnung scheitert. Beim Klientel des ambulant betreuten Wohnens ist eine Veränderung bzw. Neubeginn in der Wohnsituation oft ein zentrales Element, ohne das die Hilfe scheitert oder gar nicht erst beginnen kann (siehe auch Bericht im Lev. Anzeiger vom 27.1.2018).

Die Anbieter der stationären und ambulanten Hilfen stehen zu der Fragestellung teilweise unter massivem Druck. Ehrlicherweise muss konstatiert werden, dass es vorkommt, dass Klienten hinsichtlich der Prognose zur Wohnfähigkeit nicht vollständig dargestellt werden und aus schlechten Erfahrungen heraus von Vermietern Wohnraum für dieses Klientel nicht bereitgestellt wird. Die Sorge von Vermietern, dass durch einzelne „Problemmieter“ das Niveau im gesamten Objekt sinkt, ist nachvollziehbar. Das oben angeführte Berliner Modell (siehe Senat Berlin, Leitlinien der Wohnungshilfepolitik, Punkt 6.6) beinhaltet u.a. zur Wohnfähigkeit ein Prüfsystem.

Der Caritasverband hat mit seiner Fachberatungsstelle durchaus Erfolge zu verzeichnen. Es ist zu prüfen, inwieweit die dort erprobten Kooperationsmodelle übernommen bzw. weiter optimiert werden können.

 

Mit freundlichen Grüßen
 
    Stefan Baake



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